Betreuungs- und Entlastungsangebot

Die Generationenhilfe darf Betreuungs- und Entlastungsangebote (auch bekannt unter Niedrigschwelliger Betreuung) nach § 45 b Sozialgesetzbuch XI anbieten.  Doch nur wenige wissen, was es damit auf sich hat. Der Begriff „niedrigschwellig“ bedeutete zunächst, dass keine großen Hürden in Form von komplizierten Anträgen oder weiten Wegen vorliegen. Aus dem "Niedrigschwelligen Betreuungsangebot" ist das "Betreuungs- und Entlastungsangebot" geworden, beinhaltet aber die gleichen Leistungen wie das "Niedrigschwellige Betreuungsangebot".So bezeichnete Angebote sollen von den Anspruchsberechtigten ohne großes Vorwissen genutzt werden können. In § 45 sowie §§ 45 a – f Sozialgesetzbuch XI ist festgelegt, dass und wie die Betreuung („Alltagsbegleitung“) oder Beaufsichtigung von dementen, geistig oder psychisch behinderten Personen durch die Pflegekasse ermöglicht werden muss.

 

 

Pflegebedürftigen ab dem sogenannten Pflegegrad 0 steht ein bestimmtes monatliches Budget zur Inanspruchnahme einer niedrig-schwelligen Betreuung zu. Dieser Betrag wird zwar nicht an den Anspruchsberechtigten ausgezahlt, wird aber von der Pflegekasse zur direkten Abrechnung mit anerkannten Anbietern Betreuungs- und Entlastungsangeboten  genutzt.

Mit diesem Angebot können pflegende Angehörige entlastet werden. Dieser weiß den Betreuten in guten Händen und erhält so ein wenig Zeit zur Erledigung eigener Angelegen-heiten oder auch einfach mal zum „Luftholen“. Die Betreuung und Beaufsichtigung des Pflege-bedürftigen kann von speziell geschulten Mitgliedern der Generationenhilfe stundenweise übernommen werden. 



Button Betreuungs- und Entlastungsangebot Formulare Fördergemeinschaft Jung  und Alt Abbensen Peine

Zu unseren Hilfsangeboten zählen

  • Begleitdienste zu Ärzten, Behörden oder zum Einkaufen
  • kleine handwerkliche Verrichtungen (z. B. Leuchtmittel wechseln)
  • Einkäufe erledigen

Einkaufsfahrten mit unserem Vereinsbus

Wir fahren nach Peine oder Edemissen (es werden je-weils 2 Supermärkte bzw. Discounter angefahren). Kosten pro Person 4,00 €. Dafür gibt es aber auch das „Rundum-Sorglos-Paket“, d. h. Sie werden zu Hause abgeholt und auch wieder abgesetzt. Unser Fahrer bzw. unsere Fahrerin ist Ihnen auf Wunsch beim Einkaufen behilflich, bei Bedarf wird eine weitere Begleitperson mitfahren. 

 

Wir fahren jeden Donnerstag und starten um 9.30 Uhr. Damit wir besser planen können, bitten wir um Anmeldung bitte immer bis zum Dienstag unter 05177 317 (Angelika Dettmers).

 


Suppenstübchen

Die Generationenhilfe Jung und Alt und die Ev.-luth. Kirchengemeinde in Abbensen laden ein.

 

Im Sommer werden wir bei schönem Wetter den Grill an-schmeißen, draußen sitzen und es wird Bratwurst mit Brot geben. Bei nicht so gutem Wetter wird das Suppenstüb-chen dann seinem Namen gerecht. 

Dieses Angebot richtet sich vor allem an unsere Seniorin-nen und Senioren in Abbensen, aber natürlich ist jeder bei uns herzlich willkommen, der Lust auf ein gemeinsames Mittagessen in gemütlicher Atmosphäre hat.

 

Wir bitten um Anmeldung unter 05177 317 (Angelika Dettmers).

 


Sie erreichen die Generationenhilfe

 

  • in Abbensen: Büro Im Grünen Garten 5
    dienstags von 10 - 12 Uhr und 
  • Telefonisch: montags, mittwochs, freitags 10 - 16 Uhr unter
    05177 / 8 79 01 02 oder 
    0176 / 31 00 01 46